Warn- und Informationssystem

Was bedeutet „LU-Alert“?

„LU-Alert“ ist der Name des neuen Warn- und Informationssystems für die Bevölkerung, das ab Herbst 2024 in Betrieb genommen wird. Er setzt sich zusammen aus dem international anerkannten zweistelligen Ländercode für Luxemburg, „LU“, und der englischen Übersetzung des Begriffs „Warnung“, also „Alert“.

Was genau ist das „LU-Alert“ System?

Das „LU-Alert“ System ist das neue Warn- und Informationssystem für die Bevölkerung, das im Herbst 2024 in Betrieb genommen wurde.

Mit dem Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2018/1972 zur Festlegung des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und ihrer Umsetzung in nationales Recht durch das Gesetz vom 17. Dezember 2021 über elektronische Kommunikationsnetze und -dienste musste das bisherige Warn- und Informationssystem für die Bevölkerung an die moderne Zeit und den technologischen Fortschritt angepasst werden. Um dies zu erreichen, hat die Regierung in die Entwicklung eines multikanalen, nationalen, modernen und kohärenten Warn- und Informationssystems mit neuen zugänglichen Technologien investiert, darunter das Cell Broadcast (CB) und die standortbasierte SMS (LB-SMS).

Die Warnung und Information der Bevölkerung ist ein wesentliches Instrument, das es Bürgern, die einem Ereignis ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein könnten, das ihre körperliche Unversehrtheit oder die ihres Eigentums beeinträchtigen könnte, ermöglicht, sich darauf vorzubereiten, indem sie die nützlichen und notwendigen Vorsichtsmaßnahmen treffen. Die Aufgabe der Warnung und Information der Bevölkerung liegt daher nicht nur in der Hitze des Geschehens, sondern auch im Vorfeld, mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit und Prävention zu stärken.

Wie funktioniert das „LU-Alert“ System?

Das „LU-Alert“ System basiert auf einer elektronischen Plattform, dem zentralen Kern des Systems, an die die verschiedenen Behörden angeschlossen sind, die aufrund ihrer jeweiligen Aufgaben Warn- und Informationsmeldungen an die Bevölkerung auslösen müssen. Sie geben dann ihre Warn- und Informationsmeldungen in die Plattform ein, indem sie das geografische Gebiet angeben, das gewarnt und informiert werden muss, und wählen dabei die für die jeweilige Situation geeigneten Warnkanäle aus.

Derzeit können die Behörden von der elektronischen Plattform aus Nachrichten senden:

  • Per standortbasierter SMS („location-based SMS“, LB-SMS);
  • Per Cell Broadcast (CB);
  • Über die mobile „LU-Alert“ App;
  • Auf die Website www.lu-alert.lu (und die Websites der beteiligten Behörden).

Es ist geplant, zusätzliche Warnkanäle an diese elektronische Plattform anzuschließen, um sie auch von dort aus auslösen zu können. Derzeit werden diese Warnkanäle manuell oder einzeln ausgelöst (z. B. Sirenen, soziale Medien, usw.).

Das Auslösen von Warn- und Informationsmeldungen an die Bevölkerung per standortbasierter SMS (LB-SMS) und über Cell Broadcast (CB) erfordert, dass die Mobilfunknetzbetreiber die von den verschiedenen Behörden auf der zentralen Plattform aufgezeichneten Nachrichten versenden. Die Mobilfunknetzbetreiber übermitteln diese Nachrichten über ihre Geräte unverändert oder modifiziert an die Bevölkerung. Das Versenden von Warn- und Informationsmeldungen an die Bevölkerung über die mobile „LU-Alert“ App und über die Website www.lu-alert.lu (und die Websites der beteiligten Behörden) erfolgt direkt von der zentralen Plattform aus, ohne Zwischenstelle.

Wer versendet die Warn- und Informationsmeldungen des „LU-Alert“ Systems?

Die verschiedenen Behörden, die aufgrund ihrer jeweiligen Aufgaben verpflichtet sind, Warnungen und Informationen an die Bevölkerung weiterzugeben, übermitteln diese über das „LU-Alert“ System .

Die Behörden, die das „LU-Alert“ System ab seiner Einführung im Herbst 2024 nutzen werden, sind:

  • Die Wasserwirtschaftsverwaltung (AGE);
  • Die Luxemburger Veterinär- und Lebensmittelverwaltung (ALVA);
  • Das Großherzogliche Feuerwehr- und Rettungskorps (CGDIS);
  • Das Hochkommissariat für nationale Sicherheit (HCPN);
  • Die Meteorologische Abteilung der Flugsicherungsverwaltung (MeteoLux);
  • Die Großherzogliche Polizei.

Es ist jedoch geplant, im Laufe der Zeit auch andere öffentliche Behörden einzubeziehen.

Welche Informationen enthält eine über das „LU-Alert“ System versendete Warnung?

Die über das „LU-Alert“-System gesendeten Warn- und Informationsmeldungen enthalten im Allgemeinen Informationen darüber, was passiert ist oder was wahrscheinlich passieren wird. Die Nachricht enthält außerdem Empfehlungen zu Ihrem Verhalten oder Ihren zu ergreifenden Maßnahmen sowie eine Website, auf der Sie weitere Informationen finden.

Je nach benutztem Warnkanal und eventuellen technischen Einschränkungen (wie z. B. einer maximalen Zeichenanzahl, die die Nachricht beim Senden von standortbasierten SMS-Nachrichten (LB-SMS) nicht überschreiten darf) können die in der Nachricht enthaltenen Informationen recht knapp sein. Es wird daher immer empfohlen, die Website www.lu-alert.lu aufzurufen, um die Einzelheiten der betreffenden Warnung nachzulesen.

Was muss ich tun, wenn ich eine Warn- und Informationsmeldung erhalte?

Wenn Sie eine Warn- oder Informationsmeldung erhalten, müssen Sie die in der Nachricht enthaltenen Verhaltensempfehlungen befolgen oder entsprechend handeln.

Wenn Sie eine Testmeldung erhalten, brauchen Sie nicht zu handeln oder ein bestimmtes Verhalten an den Tag zu legen. Der Inhalt der Nachricht weist grundsätzlich eindeutig darauf hin.

Um die Echtheit der Meldung zu überprüfen, konsultieren Sie bitte die Website www.lu-alert.lu oder hören/verfolgen Sie die von den Medien übermittelten Informationen.

In welchen Sprachen werden Warn- und Informationsmeldungen gesendet?

Warn- und Informationsmeldungen werden in den folgenden Sprachen versendet: Deutsch, Englisch und Französisch.

Nachrichten, die von der mobilen „LU-Alert“ App gesendet werden, werden in der Sprache empfangen, die Sie in den Anwendungseinstellungen konfiguriert haben.

Je nach Sprach- und Regionseinstellungen Ihres Mobilgeräts werden per Cell Broadcast (CB) gesendete Nachrichten in der bevorzugten Sprache Ihres Geräts empfangen, wenn diese von der elektronischen Plattform erkannt wird (Deutsch, Englisch) und immer auf Französisch. Wenn die bevorzugte Sprache nicht erkannt wird, erhalten Sie die Nachricht auf Mobilgeräten mit Android auf Französisch und auf Mobilgeräten mit Apple in allen 3 Sprachen (Deutsch, Englisch und Französisch).

Nachrichten, die per standortbasierter SMS (LB-SMS) gesendet werden, werden in einer einzigen Nachricht in allen drei Sprachen empfangen: Deutsch, Englisch und Französisch.

Muss ich mich anmelden, um Warn- und Informationsmeldungen auf meinem Mobilgerät zu erhalten?

Nein, weder für standortbasierte SMS (LB-SMS) noch für Cell Broadcast (CB).

Die Auslösung von Warn- und Informationsmeldungen an die Bevölkerung durch die Behörden setzt voraus, dass die Mobilfunknetzbetreiber die Nachrichten versenden. Angesteuert werden also grundsätzlich alle Mobilgeräte, die sich zum Zeitpunkt der Auslösung der Nachrichtenübermittlung durch die Behörden im zu warnenden Gebiet befinden.

Um Warn- und Informationsmeldungen über die mobile „LU-Alert“ App zu erhalten, müssen Sie diese über den Store des Betreibers Ihres Mobilgeräts (Apple App Store oder Google Play Store) herunterladen.

Kann ich den Erhalt von Warn- und Informationsmeldungen auf meinem Mobilgerät ablehnen?

Nein. Siehe Antwort auf die Frage “ Wie funktioniert das „LU-Alert“-System?”.

Wie kann ich eine Warn- und Informationsmeldung erhalten, wenn das Telefonnetz überlastet ist?

In solchen Situationen sorgt die Multikanalstrategie dafür, dass die Nachrichten die Bevölkerung trotzdem erreichen. Im Falle einer Überlastung des Netzes der Mobilfunkbetreiber kann auch das „LU-Alert“-System beeinträchtigt werden, insbesondere der Empfang von standortbasierten SMS (LB-SMS). Dies betrifft grundsätzlich keine per Cell Broadcast (CB) übermittelten Nachrichten, die ein anderes Telekommunikationsnetz verwenden als standortbasierte SMS (LB-SMS). In allen Fällen haben Sie immer Zugriff auf andere Warnkanäle wie die Website www.lu-alert.lu, andere staatliche Websites oder die Medien.

Ich habe kein Smartphone. Wie werde ich benachrichtigt?

Wenn Sie kein Mobilgerät besitzen, das mit dem Download der mobilen „LU-Alert“ App und Cell Broadcast (CB) kompatibel ist, erhalten Sie diese Meldungen nicht.

Wenn eine Warn- und Informationsmeldung per standortbasierter SMS (LB-SMS) übermittelt wird, erhalten Sie diese.

In jedem Fall haben Sie jederzeit Zugriff auf andere Warnkanäle wie die Website www.lu-alert.lu, andere staatliche Websites oder die Medien.

Ich habe eine Sehbehinderung. Wie werde ich benachrichtigt?

Je nachdem, welches Mobilgerät Sie verwenden, können Sie in Ihren Einstellungen Eingabehilfen aktivieren, mit denen Sie auf dem Bildschirm angezeigte Texte per Sprache transkribieren oder vergrößern, oder aber Text in einer Nachricht auswählen können, um ihn sprachlich transkribieren zu lassen (z. B. Diktat).

Wie kann ich sicherstellen, dass über das „LU-Alert“ System übermittelte Warn- und Informationsmeldungen kein Phishing sind?

Meldungen, die per standortbasierter SMS (LB-SMS) oder Cell Broadcast (CB) versendet werden, können, wie andere Kommunikationstechnologien auch, Opfer von Phishing oder Smishing sein. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website der Regierung https://www.bee-secure.lu/de/risks/phishing.

Wenn Sie eine Meldung erhalten:

  • Überprüfen Sie immer den Absender der Meldung (siehe Antwort Auf die Frage „Von welchem Absender stammen die über den geolokalisierten SMS-Warnkanal versendeten Warn- und Informationsmeldungen?“);
  • Überprüfen Sie auf der Website www.lu-alert.lu, ob die empfangene Meldung als aktive Warnung aufgeführt ist;
  • Überprüfen Sie den Inhalt der Meldung und etwaige Internet-Links. Öffentliche Behörden werden niemals nach personenbezogenen Daten fragen und grundsätzlich sind in der Meldung keine Links zu anklickbaren Websites enthalten. Wenn die Meldung einen anklickbaren Link enthält, überprüfen Sie die Adresse der Website, zu der sie weitergeleitet wird, und ob es sich um eine offizielle Regierungswebsite handelt. Beim Inhalt der Meldung handelt es sich immer um eine Warnung oder um Informationen zu einem Ereignis aus einer der 12 Warnkategorien (siehe Antwort auf die Frage „Bei welchen Ereignissen werden Warn- und Informationsmeldungen über das System „LU-Alert“ versendet?“). Wenn es sich um eine Testmeldung handelt, ist dies durch den Inhalt der Meldung deutlich erkennbar und Sie brauchen keine besonderen Handlungen oder Verhaltensweisen an den Tag zu legen.

Werden Werbebotschaften über das „LU-Alert“ System versendet?

Nein. Das Warn- und Informationssystem „LU-Alert“ wird ausschließlich von Behörden zur Verbreitung von Warn- und Informationsmeldungen genutzt.

Wenn Sie unter den oben stehenden Fragen keine Antwort auf Ihre Frage gefunden haben, konsultieren Sie bitte die anderen Abschnitte der Rubrik „Alles über LU-Alert“. Sollten Sie auch dort keine Antwort auf Ihre Frage finden, können Sie uns gerne direkt über das Kontaktformular kontaktieren, indem Sie auf den untenstehenden Link klicken.

Zum Kontaktformular

Die LU-Alert App

Mit der „LU-Alert“ App können Sie alle Warnungen und Informationen verfolgen, die von den öffentlichen Behörden über das nationale Warn- und Informationssystem für die Bevölkerung (LU-Alert) herausgegeben werden.

Laden Sie die App kostenlos aus dem „Apple App Store“ und dem „Google Play Store“ herunter.