Barrierefreiheit der LU-Alert App

Die die Erklärung abgebende Stelle "Ministerium für innere Angelegenheiten" ist bemüht ihre Website im Einklang mit dem Gesetz vom 28. Mai 2019 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?

Jeder muss die Informationen einer Website oder in einer Anwendung einfach benutzen und abrufen können. Dies gilt insbesondere für Personen mit einer Behinderung und/oder Personen, die Hilfssoftware oder spezielle Geräte verwenden (Blinde, Sehbehinderte oder Personen mit einer sonstigen Behinderung).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese mobilen Anwendungen sind wegen der folgenden Punkte teilweise mit der europäischen Norm EN 301 549 und dem Referenzwerk zur Bewertung der Barrierefreiheit mobiler Anwendungen (RAAM) v1 , das diese Norm umsetzt, vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit

  • Fehlende Alternativen zu den Farben der Warnmeldungen und der geografischen Zonen der Karten
  • Die Kontraste einiger Texte, Icons, Links und Eingabefelder sind unzureichend (Erscheinungsbild „hell“ und/oder „dunkel“).
  • Einige Schnittstellenkomponenten weisen Mängel bei der Nutzung von assistiven Technologien auf:
    • Identifizierung der Schaltflächen (button/switch/radio)
    • die im Text vorhandenen Komponenten (Links/Schaltflächen/Bilder/Listen/Titel)
    • die Komponente zur Suche nach einer Adresse
  • Unvereinbarkeit der Navigation mit einer externen Tastatur
  • Fehlende Bestätigung der gewählten Adresse bei der Nutzung der Funktion „Auf meinen Standort zentrieren“
  • Die Funktion zur Vergrößerung von Texten auf 200 % hat auf einige Texte keine Auswirkungen.
  • Bei einer Vergrößerung des Textes ab 200 % sind einige Elemente abgeschnitten oder überlagert.
  • Es ist nicht möglich, mit einem Hilfsmittel die Adresse eines wichtigen Ortes abzurufen
  • Zum Einstellen der anzuzeigenden Warnmeldungen ist eine komplexe Handlung erforderlich, für die keine Alternative angeboten wird

Unverhältnismäßige Belastung

  • App nicht im Querformat verfügbar
  • Es ist nicht möglich, mit VoiceOver oder TalkBack auf dem Bildschirm zu scrollen und Elemente weiter unten auf dem Bildschirm zu erreichen
  • Unerwünschtes Verschieben des Fokus mit VoiceOver oder TalkBack

Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes vom 28. Mai 2019 fallen.

Alle interaktiven Karten sind ausgenommen, sofern die wesentlichen Informationen in barrierefreier digitaler Form bereitgestellt werden. Wir bemühen uns, diese identifizierbar zu halten und zu prüfen, dass sie keine Fallen verursachen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 10. September 2024 erstellt. Die Aussagen in dieser Erklärung sind richtig und beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit diesen mobilen Anwendungen mit den Anforderungen des RAAM 1 beispielsweise in Form einer von einem Dritten – „Idéance“ vorgenommenen Bewertung.

Feedback und Kontaktangaben

  • schriftlich in einem Dokument oder per E-Mail;
  • mündlich in einem Interview oder per Telefon.

Durchsetzungsverfahren

Im Falle einer nicht zufriedenstellenden Antwort haben Sie ebenfalls die Möglichkeit, das Informations- und Presseamt, das für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist, über dessen Online-Beschwerdeformular, oder die Ombudsperson, Bürgerbeauftragte des Großherzogtums Luxemburg, zu informieren.


Diese Erklärung basiert auf der Mustererklärung, die im Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 festgelegt wurde. Diese Mustererklärung gehört der Europäischen Union und ist durch eine Creative Commons Attribution 4.0 International Lizenz geschützt.

Die LU-Alert App

Mit der „LU-Alert“ App können Sie alle Warnungen und Informationen verfolgen, die von den öffentlichen Behörden über das nationale Warn- und Informationssystem für die Bevölkerung (LU-Alert) herausgegeben werden.

Laden Sie die App kostenlos aus dem „Apple App Store“ und dem „Google Play Store“ herunter.